Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Deshalb hat es in der Europäischen Union einen sehr hohen Stellenwert. Der Verzehr und Gebrauch wird unter besonderen Schutz gestellt.
Laut Trinkwasserverordnung muss das Trinkwasser so beschaffen sein, „dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu besorgen ist“.
Dementsprechend ist schon in der Planung den trinkwasserführenden Verrohrungen eine gewichtige Aufmerksamkeit von Nöten.
Für die Qualität des Trinkwassers ab der kommunalen Übergabestelle (Wasserzähler) bis zur tatsächlichen Entnahmevorrichtung (z.B. Zapfhahn) ist der Betreiber der Anlage verantwortlich. Er kann bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben strafrechtlich belangt werden.
Bei Kontamination des Trinkwassers können wir Ihnen, die vom zuständigen Gesundheitsamt geforderten Gefährdungsanalysen erstellen, um geeignete Lösungen für die Beseitigung der Kontaminationen zu erreichen.
Des Weiteren unterstützen wir Sie gerne bei der technischen Begutachtung Ihrer Trinkwasseranlage.